Alles zum Thema Bußgelder / Geldauflagen

Bußgelder/Geldauflagen

 

Der Milkwitzer Parkgeister e.V. ist für die Erreichung seiner Vereinszwecke auch auf so genannte Geldauflagen angewiesen. Dazu ist unser Verein bereits an mehreren Oberlandesgerichten verschiedener Bundesländern in der „Liste gemeinnütziger Einrichtungen die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind“ eingetragen.

Geldauflagen sind Zahlungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren, zu denen Privatpersonen oder Unternehmen per Gerichtsentscheid oder durch ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet werden. Sie werden in Fällen geringer Schuld verhängt, wenn entweder kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung besteht oder wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

 

Sehr geehrte Bußgeldleistende, 


auch wenn wir wissen, dass Sie Ihre Spende diesmal nicht freiwillig leisten, möchten wir uns trotzdem bei Ihnen bedanken. Sie leisten damit einen Beitrag zu unserem Bemühen, Kindern ein Umfeld zu schaffen an denen sie frei von Gefahren spielen und sich entwickeln können. 

Die Einnahme der Geldauflagen ist aber auch mit einer Menge Pflichten verbunden. 

Hierzu ist es immer zwingend notwendig, dass Sie im "Verwendungszweck" das Aktenzeichen Ihrer Zahlungsauflage, das betreffende Gericht sowie Ihren Namen angeben. 

Eine Zuordnung ist sonst leider nicht möglich und würde unnötige Mahnbescheide nach sich ziehen. Nach Eingang des vollen Betrages, erhalten sie selbstverständlich eine Quittung über ihren geleisteten Betrag. 

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen für Ihre Zahlungen keine Spendenquittung ausstellen können, da diese auf Grund einer Auflage geleistet wurden und somit steuerlich nicht absetzbar sind.

 

Für die Abfrage der Bankdaten verwenden Sie bitte das Kontaktformular, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Vielen Dank !